Das Gericht als Schmelztiegel. Von der Suche nach Wahrheit im Zivilprozess
DOI:
https://doi.org/10.24445/conexus.2025.08.006Abstract
Die Wahrheit ist in Gerichtsverfahren ein zentraler Orientierungspunkt, nicht zuletzt, weil sie die Auffindung gerechter Entscheide in zentraler Weise begünstigt. Gleichzeitig kann das Gericht mangels besonderer Einsichtsfähigkeit und aufgrund praktischer Fehlerquellen die Wahrheitsfindung nicht garantieren. Gerade in Zivilverfahren, die von der Verhandlungsmaxime geprägt sind, hängt die Ermittlung des Sachverhalts sodann in essenzieller Weise vom Verhalten der Parteien ab. Die ermittelte ‹formelle Wahrheit› kann nicht als Wahrheit gefasst werden, sondern ist Produkt einer spezifischen, rechtlich regulierten Aufarbeitung der Vergangenheit vor dem Hintergrund der zentralen Funktion des Gerichts, nämlich der Sicherung des sozialen Friedens. Im Unterschied zu Verfahren, in denen der Untersuchungsgrundsatz vorherrscht, ist nicht die möglichst akkurate Rekonstruktion des Vergangenen anzustreben, sondern es geht um eine adäquate Handhabung der Wahrheit unter Berücksichtigung weiterer rechtsstaatlicher Prinzipien. Dadurch erlaubt es der Verhandlungsgrundsatz den Parteien, durch die Erarbeitung des Sachverhalts in mehrfacher Weise auf ihre eigene Lebensrealität, aber auch diejenige Dritter Einfluss zu nehmen. Dies reicht bis hin zur bemerkenswerten Ermächtigung, Vorgaben für den gesellschaftlichen Umgang mit Vergangenem zu erwirken.
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